Begutachtung und Sachverständigentätigkeit zu verschiedenen Fragestellungen
Neben meiner Behandlungstätigkeit erstelle ich in begrenztem Umfang Sachverständigengutachten im Bereich Familienrecht und Kinder- und Jugendhilfe. Ich werde diesbezüglich ausschließlich für Gerichte und öffentliche Stellen tätig.
Ich erstatte Sachverständigengutachten im Rahmen der Verfahren in Kindschaftssachen und führe dabei auf Wunsch auch einen lösungsorientierten Prozess gem. § 163 Abs. 2 FamFG durch.
In Ausnahmefällen kann ich als Sachverständge gem. §167 Abs. 6 im Verfahren der freiheitsentziehenden Unterbringung tätig werden. Hier ist allerdings eine vorherige Absprache hinsichtlich des jeweiligen Einzelfalls erforderlich.
Derzeit absolviere ich ein Curriculum das der Verwaltungsvorschrift für Anforderungskriterien für die Eintragung in die Sachverständigenliste Familienrecht und Kinder- und Jugendhilfe der Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg entspricht.
Die Qualitätssicherung meiner Arbeit erfolgt u.a. durch Supervision, Intervision und Teilnahme an Fort- und Weiterbildung.